Urteil des AG Kulmbach vom 08.05.2014 – Keine Vepflichtung zur Einholung eines Restwertangebotes von der Kfz-Haftpflichtversicherung beim Verkauf zum Gutachtenrestwert

Wenn der vom Unfallgeschädigten beauftragte Sachverständige drei Restwert-Angebote auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt einholt, kann der Unfallgeschädigte zu dem höchstbietenden Restwert laut Gutachten verkaufen, ohne der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers Gelegenheit zur Abgabe eines eigenen Restwert-Angebotes geben zu müssen. Aus den Gründen: . …Im Bereich der Rspr. zur Restwertproblematik ist der Kreis der für den Geschädigten relevanten, … Urteil des AG Kulmbach vom 08.05.2014 – Keine Vepflichtung zur Einholung eines Restwertangebotes von der Kfz-Haftpflichtversicherung beim Verkauf zum Gutachtenrestwert weiterlesen